Leistungen
Auf ärztliche Verordnung:
· Kindliche Aussprachestörungen
· Sprachentwicklungsverzögerungen/-Störungen
· Störungen des Wortschatzes
· Störungen des Satzbaues und grammatischer Strukturen
· Störungen des Redeflusses (Stottern und Poltern)
· Schluckstörungen bei Erwachsenen und Kindern (Dysphagien)
· Störung der Bewegungsplanung
· Stimmstörungen bei Erwachsenen und Kindern
· Sprach- und Sprechstörungen bei neurologischen Erkrankungen
(z.B. Schlaganfall, ALS, Parkinson, Multiple Sklerose u.a.)
· Hörstörungen und auditive Wahrnehmungs- und
Verarbeitungsstörungen (Cochlea Implantation,
Hörgeräteversorgung)
· Rhinophonie (Näseln, Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten)
· Gezielte Unterstützung der kieferorthopädischen Versorgung
Muskelfunktionsstörungen im Mund- und Gesichtsbereich
(Myofunktionelle Störungen)
· Behandlung von Gesichtslähmungen (Faszialisparesen)
· Fütterstörungen im Säuglings und Kindesalter
· Taktil-Kinästhetische Störungen
Gesetzliche Krankenversicherung
Hat der Arzt die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie festgestellt und eine Heilmittelverordnung ausgestellt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung.
Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf.
Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung besteht pauschal aus 10.- € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes. Die Zuzahlung errechnet sich also individuell aus Art und Umfang der abgegebenen logopädischen Leistungen pro Rezept. Wir als Logopäden sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Zuzahlungen im Verlauf der Behandlung vom Patienten einzuziehen. Wir haben dadurch keine Mehreinnahmen, lediglich einen bürokratischen Mehraufwand.
Private Leistungen
Behandlungskosten für Privatpatienten und IGel-Leistungen
Liebe Patienten,
Für die Abrechnung mit Privatpatientinnen und Privatpatienten bestehen - anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen - keine Vergütungsvereinbarungen. Deshalb findet hier entweder die zwischen Therapeut/in und Patient/in vereinbarte Vergütung Anwendung.
Es ist bereits mehrfach gerichtlich entschieden worden, dass die übliche Vergütung regelmäßig solche des 1,8- bis 2,3-fachen des Kassensatzes umfasst.
Ergeben sich für Sie als Patient Probleme bei der Kostenerstattung durch ihre private Krankenversicherung und/oder die Beihilfestelle, so haben diese Probleme keinen Einfluss auf unseren Zahlungsanspruch Ihnen gegenüber, da wir als Ihre behandelnden Logopäden/innen in das jeweilige Vertragsverhältnis unserer Patientinnen und Patienten zur privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle natürlich nicht involviert sind.
Bitte beachten Sie daher, dass Ihr Beihilfe-berechtigter-Höchstsatz nicht automatisch auch der Höchstsatz unserer Vergütung im Einzelnen darstellt!
Hinsichtlich der Besonderheiten bei Privatpatienten im Basistarif verweisen wir bei weiteren Unklarheiten auf Ihre Krankenkasse.
Deshalb vereinbaren wir zudem einen Behandlungsvertrag, in dem alle Leistungen genau festgehalten werden. So werden bereits erste Unklarheiten beseitigt und er dient zudem für Sie als Orientierungshilfe, damit einer zufriedenen Therapie in unserer Praxis nichts mehr im Wege steht!
Behandlungskosten Privatpatienten
Logopädische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen
als Heilmittel aufgeführt. Wir Logopäden orientieren uns dabei mit unseren Gebühren für die Behandlung von privat versicherten Patienten derzeit beim liegenden, 1,8-fachen - 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen.